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EDU QUA
 

IMPRESSUM

Verband Schweizer Hundeschulen
c/o Heinrich Beck
Rietweg 12
9478 Azmoos

Eintrag ins Handelsregister: 30.09.2008
Rechtssitz der Firma: Wartau (SG)
Handelsregister-Nummer: CH-020.6.001.218-5
Handelsregisteramt: Kanton St. Gallen

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

 

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Versicherung

Versicherung ist Sache der Kursteilnehmer.
Die Teilnehmer müssen Begleitpersonen darauf hinweisen, dass der VSH keinerlei Haftung für Schäden übernimmt.

Imfpungen/Gesundheit

Alle Hunde müssen geimpft und entwurmt sein.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier an den Kursen teilzunehmen.

Leinenpflicht

Auf dem Parkplatz und dem Übungsgelände müssen die Hunde an der Leine geführt werden. Sie dürfen erst auf die Anweisung des Instruktors freigelassen werden.

Mindestzahl

Wir behalten uns vor, die Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl nach Ablauf der Anmeldefrist abzusagen. Absagen von Kursen werden den Angemeldeten mitgeteilt.

Bezahlung

Das Kursgeld ist nach Erhalt der Rechnung oder gemäss Kursausschreibung auf folgendes Konto zu überweisen:
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Werdenberg
Iban: CH86 8080 8004 5130 6158 7
Kontoinhaber: Verband Schweizer Hundeschulen VSH.

Die Zahlung kann (falls so offeriert) in Teilzahlungen erfolgen. Zahlungsausstände unterbrechen das Recht, an den noch offenen Ausbildungen teilzunehmen.

Zertifikate

Nach erfolgreichem Abschluss (bestandene Prüfung) der Kurse wird den Kursteilnehmenden ein Zertifikat / Kursbestätigung überreicht.
Die Prüfungszulassung bedingt den Besuch aller obligatorischen Kursblöcke.

Abmeldungen

Für Abmeldungen bis zur Anzahlung/Bezahlung entstehen keine Kosten. Erfolgt die Abmeldung nach Anzahlung/Bezahlung vor dem Kurs, so verrechnen wir 500.- /Umtriebe, Kostenbeitrag für Externe Dozenten, etc. 10 Tage vor Kursbeginn oder bei angefangen Kursen erfolgt keine Rückerstattung des Kursgeldes. Der Abbruch eines Kurses entbindet nicht von der Bezahlung.

Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen sind dem Instruktor vor Kursbeginn zu melden.

Versäuberung

Der Hundekot ist zwingend aufzunehmen und zu entsorgen.

Verhinderungsfall

Im Verhinderungsfall bitten wir um Nachricht.

Gerichtsstand: Werdenberg-Sarganserland, Mels